Barrierefreiheit
Was wir umgesetzt haben – und woran wir noch arbeiten.
Wir möchten, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann. Grundlage ist die Norm EN 301 549 mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.
Stand der Umsetzung
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehenden Punkte sind geprüft und erfüllt:
- Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, die Gliederung überspringt keine Ebene.
- Alle Bilder tragen eine Textalternative; rein dekorative Grafiken sind als solche gekennzeichnet und werden von Screenreadern übersprungen.
- Farbkontraste: Fließtext 10,9:1, Bedienelemente 6,3:1, Text auf Bildern mindestens 5,5:1 – jeweils über den geforderten Werten.
- Ein Sprunglink führt am Anfang jeder Seite direkt zum Inhalt.
- Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, der Fokus ist sichtbar.
- Bedienelemente sind mindestens 44 Pixel hoch, im Menü 52 Pixel.
- Zustände werden nie allein über Farbe angezeigt.
- Alle Formularfelder haben eine sichtbare, zugeordnete Beschriftung.
- Bewegung wird reduziert, wenn das Betriebssystem das vorgibt.
- Schriftgrößen sind relativ angegeben und folgen Ihrer Systemeinstellung.
- Die Seitensprache ist als Deutsch ausgezeichnet.
Nicht barrierefreie Inhalte
- [Zu ergänzen: Angaben zur baulichen Barrierefreiheit des Hauses] – Zugang, WC, Zimmer und Lift sind bislang nicht beschrieben.
- Der Bildwechsler auf der Startseite stammt aus einer Fremdkomponente; seine Bedienbarkeit per Tastatur ist nicht abschließend geprüft.
- Eingebundene Karten und Inhalte Dritter folgen deren Vorgaben, auf die wir keinen Einfluss haben.
Rückmeldung
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@almerwirt.com oder rufen Sie an unter +43 664 1542714. Wir kümmern uns darum.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung mit Messung der Kontrastwerte, der Überschriftenstruktur und der Bedienbarkeit per Tastatur. Stand: August 2026.
[Zu prüfen: Ob der Almerwirt unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, sollte rechtlich abgeklärt werden – bei Online-Buchung ist das wahrscheinlich.]